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Die Warenrücksendung bzw. Retoure – ein leidiges Thema für alle

geschrieben am: Montag, 30.12.2019 von Team hello counter


Shopping so richtig nach Lust und Laune, wen erfreut das nicht? Besonders wenn man das passende zum richtigen Preis gefunden hat. Dabei hält der Trend zum Online-Kauf weiter an. Auf der Couch liegen und mit Handy oder Tablet nach dem neuesten Objekt der Begierde zu suchen, ist einfach zu verlockend. Wer seine Bestellung dann nach wenigen Tagen in Empfang nimmt, ist aber nicht selten doch enttäuscht. Entweder passt das Produkt nicht zur Beschreibung, die Warenpräsentation im Netz hat optisch getäuscht oder es passt oder gefällt – bei Kleidung – schlicht nicht. Jetzt muss das Packerl also zurück. Ein leidiges Thema, sowohl für den Besteller als auch den Händler. Dabei gilt es einige Aspekte zu beachten.

Wer trägt die Kosten für die Rücksendung?

Wer von seinem Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch macht, hat grundsätzlich die Rücksendekosten ­zu tragen. Kulanterweise übernehmen viele Online-Händler aber die Rücksendekosten und werben auch intensiv damit. Andernfalls muss der Händler explizit darauf hinweisen, dass die Kosten der Retoure selbst zu tragen sind. Sollte es um eine Gewährleistung gehen, zum Beispiel wenn die Ware beschädigt oder zugesicherte Produkteigenschaften fehlen, dann muss der Onlinehändler die Kosten der Rücksendung tragen. Der Versand innerhalb Österreichs wird dann als „unfrei“ bezeichnet. In der Regel stellt der Händler ein Rücksendeetikett zum Beispiel als Download zur Verfügung, für eine Rücksendung ins Ausland ist immer ein solches erforderlich. Stellt der Händler dies nicht automatisch bereit, muss es in jedem Fall angefordert werden. Anderfalls kann eine Abholung der Ware binnen 14 Tagen angeboten werden, was den Händler in der Regel veranlasst, sich um eine entsprechende Rücksendemöglichkeit zu bemühen.

Wer haftet für Verlust und Beschädigung bei Rücksendung der Ware?

Sollte die Ware auf dem Rückweg zum Händler abhanden kommen oder beschädigt werden, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Mit der Aufgabe des Paktes auf dem mit dem Händler vereinbarten Weg und dem Rücksendenachweis in der Hand, haben Sie ihre Pflicht erfüllt. Der Online-Händler trägt von da an das Risiko der Rücksendung, meist aber auch der Versanddienstleister selbst. Haben Sie jedoch eine andere Versandart als vom Online-Händler angegeben gewählt und besitzen hierüber keinen Rücksendenachweis, kann der Händler den Kaufpreis einfordern insofern er die Ware nachweislich nicht zurückerhalten hat. Einen Rücksendenachweis bekommen Sie immer, wenn Sie ein Paket aufgeben, also gut aufbewahren! Zu achten ist bei der Verpackung auch darauf, dass die Ware wieder unversehrt beim Händler ankommt. Die Originalverpackung ist dazu nicht zwingend erforderlich – macht es aber deutlich einfacher, die Ware wieder möglichst in derselben Umverpackung zurückzusenden. Also sollte man den Karton und das Verpackungs-material nicht direkt entsorgen.

Umweltaspekte spielen eine immer größere Rolle

Alleine in Deutschland werden pro Minute mehr als 500 Pakete zurückgeschickt, man spricht hier bereits von der „Retouren-Republik“. Aufs Jahr gerechnet summiert sich diese Zahl hier auf knapp 280 Millionen Rücksendungen. Die Zahl für Österreich ist relativ betrachtet ähnlich gewaltig. Dass dies ein massives Problem darstellt, lässt sich nicht zuletzt an der verheerenden CO2-Bilanz ablesen. In Deutschland wurden dabei im Jahr 2018 238.000 Tonnen CO2 emmitiert. Ein allzu sorgloses Bestellen sollte also auch immer vor diesem Hintergrund durchdacht werden. Zum Beispiel wenn man gerne mehrere Größen auf einmal bestellt, um zu Hause auszuprobieren, welche denn jetzt wirklich passt. Wir finden, dass in dem Fall der Weg zum Händler in die heimatliche Stadt immer noch der bessere wäre. Gut 50% der online bestellten Kleidung inkl. Schuhe, wird zurückgesandt.

Viele vernichtete Rücksendungen

Ein weiterer negativer Aspekt ist die Tatsache, dass ein erschreckend großer Teil der Waren nach Rücksendung vom Handel vernichtet wird. Gut 11 Millionen Pakete sind 2018 in Deutschland als unbrauchbar deklariert und verschrottet worden. Gerade hierüber entbrennt gerade eine Diskussion, ob die Ware nicht anders verwendet – z.B. gespendet – werden sollte. Derzeit werden statistisch gesehen gerade einmal 1% der zurückgeschickten Waren an soziale Einrichtungen gespendet. Geschredderte Ware belastet die Umwelt gleich mehrfach, da sie sozusagen als Müll auf Reisen potenziert Ressourcen verbraucht. Ein Instrument die Rücksendeflut einzudämmen wird dabei immer wieder vorgeschlagen und in Zukunft aus unserer Sicht immer wahrscheinlicher: die grundsätzlich kostenpflichtige Rücksendung durch den Besteller. Ein Mittel, das sicherlich schmerzt, aber gerade im Online-Textilhandel als unvermeidlich betrachtet wird. Die Umwelt wird’s freuen. Und damit am Ende sicherlich uns alle.

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