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Die Warenrücksendung bzw. Retoure – ein leidiges Thema für alle

geschrieben am: Montag, 30.12.2019 von Team hello counter


Shop­ping so rich­tig nach Lust und Laune, wen er­freut das nicht? Be­son­ders wenn man das pas­sen­de zum rich­ti­gen Preis ge­fun­den hat. Dabei hält der Trend zum On­li­ne-Kauf wei­ter an. Auf der Couch lie­gen und mit Handy oder Ta­blet nach dem neues­ten Ob­jekt der Be­gier­de zu su­chen, ist ein­fach zu ver­lo­ckend.Wer seine Be­stel­lung dann nach we­ni­gen Tagen in Empfang nimmt, ist aber nicht sel­ten doch ent­täuscht. Ent­we­der passt das Pro­dukt nicht zur Be­schrei­bung, die Wa­ren­prä­sen­ta­ti­on im Netz hat op­tisch ge­täuscht oder es passt oder ge­fällt – bei Klei­dung – schlicht nicht. Jetzt muss das Packerl also zu­rück. Ein lei­di­ges Thema, so­wohl für den Be­stel­ler als auch den Händ­ler. Dabei gilt es ei­ni­ge Aspek­te zu be­ach­ten.

Wer trägt die Kos­ten für die Rück­sen­dung?

Wer von sei­nem Rück­tritts­recht gemäß Fern­ab­satz­ge­setz Ge­brauch macht, hat grund­sätz­lich die Rück­sen­de­kos­ten ­zu tra­gen. Ku­lan­ter­wei­se über­neh­men viele On­li­ne-Händ­ler aber die Rück­sen­de­kos­ten und wer­ben auch in­ten­siv damit. An­dern­falls muss der Händ­ler ex­pli­zit dar­auf hin­wei­sen, dass die Kos­ten der Re­tou­re selbst zu tra­gen sind. Soll­te es um eine Ge­währ­leis­tung gehen, zum Bei­spiel wenn die Ware be­schä­digt oder zu­ge­si­cher­te Pro­duk­tei­gen­schaf­ten feh­len, dann muss der On­li­ne­händ­ler die Kos­ten der Rück­sen­dung tra­gen.Der Ver­sand in­ner­halb Ös­ter­reichs wird dann als „un­frei“ be­zeich­net. In der Regel stellt der Händ­ler ein Rück­sen­de­e­ti­kett zum Bei­spiel als Dow­n­load zur Ver­fü­gung, für eine Rück­sen­dung ins Aus­land ist immer ein sol­ches er­for­der­lich. Stellt der Händ­ler dies nicht au­to­ma­tisch be­reit, muss es in jedem Fall an­ge­for­dert wer­den. An­der­falls kann eine Ab­ho­lung der Ware bin­nen 14 Tagen an­ge­bo­ten wer­den, was den Händ­ler in der Regel ver­an­lasst, sich um eine ent­spre­chen­de Rück­sen­demög­lich­keit zu be­mü­hen.

Wer haf­tet für Ver­lust und Be­schä­di­gung bei Rück­sen­dung der Ware?

Soll­te die Ware auf dem Rück­weg zum Händ­ler ab­han­den kom­men oder be­schä­digt wer­den, brau­chen Sie sich keine Sor­gen ma­chen. Mit der Auf­ga­be des Pak­tes auf dem mit dem Händ­ler ver­ein­bar­ten Weg und dem Rück­sen­denach­weis in der Hand, haben Sie ihre Pf­licht er­füllt. Der On­li­ne-Händ­ler trägt von da an das Ri­si­ko der Rück­sen­dung, meist aber auch der Ver­sand­dienst­leis­ter selbst.Haben Sie je­doch eine an­de­re Ver­sand­art als vom On­li­ne-Händ­ler an­ge­ge­ben ge­wählt und be­sit­zen hier­Ã¼ber kei­nen Rück­sen­denach­weis, kann der Händ­ler den Kauf­preis ein­for­dern in­so­fern er die Ware nach­weis­lich nicht zu­rück­er­hal­ten hat. Einen Rück­sen­denach­weis be­kom­men Sie immer, wenn Sie ein Paket auf­ge­ben, also gut auf­be­wah­ren!Zu ach­ten ist bei der Ver­pa­ckung auch dar­auf, dass die Ware wie­der un­ver­sehrt beim Händ­ler an­kommt. Die Ori­gi­nal­ver­pa­ckung ist dazu nicht zwin­gend er­for­der­lich – macht es aber deut­lich ein­fa­cher, die Ware wie­der mög­lichst in der­sel­ben Um­ver­pa­ckung zu­rück­zu­sen­den. Also soll­te man den Kar­ton und das Ver­pa­ckungs-ma­te­ri­al nicht di­rekt ent­sor­gen.

Um­welta­spek­te spie­len eine immer grö­ÃŸe­re Rolle

Al­lei­ne in Deutsch­land wer­den pro Mi­nu­te mehr als 500 Pa­ke­te zu­rück­ge­schickt, man spricht hier be­reits von der „Re­tou­ren-Re­pu­blik“. Aufs Jahr ge­rech­net sum­miert sich diese Zahl hier auf knapp 280 Mil­lio­nen Rück­sen­dun­gen. Die Zahl für Ös­ter­reich ist re­la­tiv be­trach­tet ähn­lich ge­wal­tig. Dass dies ein mas­si­ves Pro­blem dar­stellt, lässt sich nicht zu­letzt an der ver­hee­ren­den CO2-Bilanz ab­le­sen. In Deutsch­land wur­den dabei im Jahr 2018 238.000 Ton­nen CO2 em­mi­tiert.Ein allzu sorg­lo­ses Be­stel­len soll­te also auch immer vor die­sem Hin­ter­grund durch­dacht wer­den. Zum Bei­spiel wenn man gerne meh­re­re Grö­ÃŸen auf ein­mal be­stellt, um zu Hause aus­zu­pro­bie­ren, wel­che denn jetzt wirk­lich passt. Wir fin­den, dass in dem Fall der Weg zum Händ­ler in die hei­mat­li­che Stadt immer noch der bes­se­re wäre. Gut 50% der on­li­ne be­stell­ten Klei­dung inkl. Schu­he, wird zu­rück­ge­sandt.

Viele ver­nich­te­te Rück­sen­dun­gen

Ein wei­te­rer ne­ga­ti­ver Aspekt ist die Tat­sa­che, dass ein er­schre­ckend großer Teil der Waren nach Rück­sen­dung vom Han­del ver­nich­tet wird. Gut 11 Mil­lio­nen Pa­ke­te sind 2018 in Deutsch­land als un­brauch­bar de­kla­riert und ver­schrot­tet wor­den. Gera­de hier­Ã¼ber ent­brennt ge­ra­de eine Dis­kus­si­on, ob die Ware nicht an­ders ver­wen­det – z.B. ge­spen­det – wer­den soll­te. Der­zeit wer­den sta­tis­tisch ge­se­hen ge­ra­de ein­mal 1% der zu­rück­ge­schick­ten Waren an so­zia­le Ein­rich­tun­gen ge­spen­det. Ge­sch­red­der­te Ware be­las­tet die Um­welt gleich mehr­fach, da sie so­zu­sa­gen als Müll auf Rei­sen po­ten­ziert Res­sour­cen ver­braucht.Ein In­stru­ment die Rück­sen­de­flut ein­zu­däm­men wird dabei immer wie­der vor­ge­schla­gen und in Zu­kunft aus un­se­rer Sicht immer wahr­schein­li­cher: die grund­sätz­lich kos­ten­pflich­ti­ge Rück­sen­dung durch den Be­stel­ler. Ein Mit­tel, das si­cher­lich schmerzt, aber ge­ra­de im On­li­ne-Tex­til­han­del als un­ver­meid­lich be­trach­tet wird. Die Um­welt wird’s freu­en. Und damit am Ende si­cher­lich uns alle.

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